Langzeitgäste

Dauermieter

Wir verfügen über rund 65 Dauermieterparzellen. Als stolzer Besitzer eines Mobilheims haben Sie die Möglichkeit, während des ganzen Jahres Ihre Freizeit auf Bella-Tola zu verbringen.

Vor allem im Sommer geniessen Sie die Annehmlichkeiten des Campingplatzes und der Umgebung, und im Winter sind Sie binnen sehr kurzen Anfahrstrecken auf den bekannten Skipisten von Leukerbad-Torrent, Crans-Montana, oder des Val d'Anniviers (Zinal - St. Luc - Grimentz).

 

Saisongäste

Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, während einer ganzen Saison Ihren Wohnwagen als Saisongast bei uns abzustellen! Sie können dann zu einem Pauschalpreis vom Frühjahr bis in den Herbst erholsame Tage auf Bella-Tola geniessen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihren Wohnwagen im Winter auf der Parzelle stehen zu lassen.

Es ist möglich, als Saisongast einen Wohnwagen auf einer Parzelle aufzustellen und während der ganzen Saison dort zu belassen.

Die Parzellen können aus dem Kontingent der Saisonparzellen ausgewählt werden.

Der Preis pro Saisonparzelle beläuft sich pro Jahr auf CHF 1'976.00 (inkl. 3.7% MwSt). Zusätzlich wird eine Wasserpauschale von CHF 107.70 inkl. MwSt. berechnet.

Im Preis inbegriffen sind die Parzellentaxen von mitte April bis Ende Oktober sowie sämtliche Personentaxen und die Benutzung aller Anlagen des Campingplatzes Bella-Tola (inkl. Schwimmbad).

Der Strom wird über einen - vom Saisongast zu installierenden - Zähler erfasst und separat in Rechnung gestellt. Der Stromzählerstand ist spätestens per Saisonende unaufgefordert der Geschäftsführung zu melden.

Der Wohnwagen kann von allen Personen, die im Haushalt des Saisongastes  leben, benutzt werden. Für diesen Personenkreis ist die Kurtaxe in Form einer Pauschale bis am 1.7. bei Leuk Tourismus direkt abzurechnen. Der Saisongast meldet zu Beginn jeder Saison die im gleichen Haushalt lebenden Personen unaufgefordert bei der Geschäftsleitung des Campingplatzes an. Diese Personen bezahlen bei einem Aufenthalt nur die Kurtaxen.

Wird der Wohnwagen von Drittpersonen ausserhalb des Familienkreises benutzt, so sind die Personen-  und  Kurtaxen  geschuldet.  Diese  Personen melden sich unaufgefordert zu Beginn ihres Aufenthaltes in der Rezeption des Campingplatzes. Eine regelmässige Vermietung ist jedoch nicht gestattet.

Der Saisongast hat die Möglichkeit, den Wohnwagen während der Wintermonate ebenfalls auf dem Campingareal zu belassen. Dafür werden zusätzlich Fr 311.10 (inkl. 3.7% MWST) in Rechnung gestellt. Grundsätzlich könnte - obwohl der Platz im Winter geschlossen ist - der Wohnwagen auch über den Winter benutzt werden (Wasserentnahme, WC und Dusche, Waschmaschine.

Der Saisongast ist Campinggast und untersteht dem Campingreglement.

Der Saisongast ist nicht berechtigt, feste Installationen auf der Parzelle anzubringen (mit Ausnahme eines demontierbaren Holzbodens im Vorzelt und einer Gartenplattenfläche ausserhalb des Vorzeltes); winterfeste Vorzelte und Wohnwagenüberdachungen sind gestattet. Sie können mittels eines Gestänges oder einer Holzkonstruktion befestigt werden. Weder das Gestänge noch die Holzkonstruktion dürfen von aussen sichtbar sein. der Wohnwagen muss stets als solcher mobil sein und auch auf kurzfristiges Begehren der Geschäftsführung innerhalb von 5 h verschoben werden können. Irgendwelche Innenausbauten des Vorzeltes sind nicht gestattet.

Für den eigenen Personenwagen ist auf der Parzelle Platz vorzusehen.

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